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Hosting und Rechtssicherheit (Impressum, Copyright usw)

Viele Shop-Betreiber, Online-Händler und Privatpersonen sind sich nicht über den Umfang der gesetzlichen Regelungen für Internetauftritte bewusst. Dabei kann es bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften zu verschiedenen Rechtsfolgen wie Abmahnung, Unterlassungsanspruch und Schadensersatz kommen. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die typischen Pflichten und Rechte von Shopbetreibern und Inhabern von Internetpräsenzen. Die wohl wichtigsten Regelungen stammen aus den Bereichen Impressum und Copyright, welche auch als Klassiker der Abmahnkultur bezeichnet werden.

Webhosting und Rechtssicherheit

Beim Webhosting wird einem Kunden Speicherplatz auf einem Webserver zur Verfügung gestellt. Dieser kann über verschiedene Zugänge wie FTP Homepages, WordPress und Ähnliches uploaden und seine Inhalte im Internet veröffentlichen. Der Webhoster vermietet quasi seine Daten-Infrastruktur – deshalb ist er aber noch lange nicht für die Rechtssicherheit der Webseiten verantwortlich. Jeder Betreiber von Webseiten oder Blogs unterliegt verschiedenen Pflichten und sollte darauf achten die rechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Die Impressumspflicht

Wer einen Webhoster beauftragt, bekommt Domain, Speicherplatz und vieles mehr gestellt. Vor dem Hochladen der Webseite muss darauf geachtet werden ein Impressum zu veröffentlichen. In Deutschland besteht eine Impressumspflicht, d.h. die Etablierung eines Impressums ist zwingend notwendig. Wer sich nicht daran hält, kann unter Umständen abgemahnt werden, was eine Geldbuße von mehreren hundert Euro nach sich zieht. Die wichtigsten Regelungen zur Impressumspflicht befinden sich in § 5 TMG (Telemediengesetz) und § 55 RStV (Rundfunkstaatsvertrag). Der Hintergrund der Impressumspflicht liegt darin, dass Surfer bzw. Internetnutzer von einem Mindestmaß an Transparenz und Informationsgehalt profitieren sollen. Falls eine Strafverfolgung notwendig wird oder eine Streitigkeit auftritt, soll durch das Impressum erkannt werden, welche Person, Personengruppe oder juristische Person hinter einem Internetauftritt steckt. Die gesetzlichen Regelungen machen allerdings Ausnahmen: Rein persönliche bzw. familiäre Webseiten unterliegen der Impressumspflicht unter bestimmten Umständen nicht. Ein Impressum muss nicht individuell erstellt werden. Zumeist reicht es aus eine Impressums-Vorlage zu nutzen, in welche die persönlichen Daten des Webseiten-Betreiber eingefüllt werden.

Abmahnungen durch fehlerhaftes Impressum

Wer ein fehlerhaftes Impressum besitzt, läuft Gefahr eine Abmahnung zu bekommen. Deshalb sollte sich genau damit auseinander gesetzt werden, welche Inhalte ein Impressum haben muss und welche Inhalte rechtswidrig sind. Übrigens: Ein Impressum benötigen Sie auch dann, wenn Sie auf Facebook kommerzielle Fanpages betreiben. Das OLG Düsseldorf hielt es bei einem Urteil im Jahr 2013 für unzureichend, dass das Impressum unter „Info“ eingebaut wird. Dieses sollte auf der Facebook-Seite jederzeit erkennbar sein. Egal, ob Facebook-Seite, Online-Shop oder herkömmliche Webseite: Das Impressum muss jederzeit einsehbar sein. Dieses sollte nicht nur auf der Startseite existieren, sondern auf jeder Unterseite. Das Telemediengesetz schreibt vor, dass das Impressum für jede geschäftsmäßige und gewerbliche Internetpräsenz verpflichtend ist. Geschäftsmäßig kann dabei auch ein nicht-gewerbliches Internet-Angebot sein. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte ein Impressum einbauen. Schaden kann es nicht – im Zweifelsfall jedoch vor Abmahnungen schützen.

Copyright-Regelungen im Internet

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Produkttexte und Produktbilder sind im Regelfall geschützt und sollten auch aus anderen Gründen nicht unbedacht kopiert werden. Suchmaschinen erkennen, ob Texte und Bilder mehrfach existieren oder von einzigartigem Inhalt sind. Webseiten mit kopierten Inhalten werden im Suchmaschinenranking abgestuft, weshalb Wert auf die Erstellung individueller Inhalte gelegt werden sollte. Produktbilder sind immer geschützt – egal, ob künstlerisch wertvoll oder nicht. Wer Bilder von seinen Konkurrenten übernimmt, kann mit hohen Geldbußen rechnen. Hersteller von Produkten mahnten in der Vergangenheit schon oft Händler ab, die Produktbilder ohne Genehmigung übernahmen. Wer Produktbilder übernimmt, kann mit Abmahnkosten und der Entrichtung von Lizenzgebühren rechnen, die zumeist weit über 100 Euro pro verwendetem Bild liegen. Produkttexte sind im Regelfall nicht geschützt. Ein Schutz besteht nur dann, wenn nicht bloß technische Daten oder Herstellerangaben übernommen wurden, sondern ein eigenschöpferischer Gehalt besteht. Ein solcher besteht, wenn beispielsweise Kaufempfehlungen oder Produkttests vorliegen. Es kommt immer darauf an, ob der Text eine hohe Individualität aufweist. Diese muss im Einzelfall festgestellt werden. Bei Zeitschriften und Zeitungsartikeln ist diese Individualität immer gegeben. Grundsätzlich darf nur derjenige Werke nutzen oder verwerten, der diese geschaffen hat oder eine Lizenz dafür besitzt. Gemäß § 15 UrhG (Urheberrechtsgesetz) fallen unter diese Rechte insbesondere Ausstellungsrechte, Verbreitungsrechte, Vervielfältigungsrechte, Vortragsrechte und Ähnliches. Betreiber von Online-Präsenzen und Online-Shops sollten sich genau überlegen, ob diese die Gefahr einer Abmahnung oder einer Klage auf Schadensersatz eingehen möchten. Im Idealfall sollten sämtliche Inhalte selbst geschaffen werden. Wer größere Bild- oder Textmengen benötigt, kann diese extern in Auftrag geben und sich auf diese Weise eine rechtssichere Umgebung schaffen.

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