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Bilder für Blogs verwenden – was ist zu beachten?

Bilder sagen bekanntlich mehr als tausend Worte. Blogs wirken ohne Bilder langweilig und werden erst durch große und schöne Artikelbilder zu einem Erfolgsrezept. In sozialen Netzwerken klicken Nutzer lieber auf ansprechende Bilder als auf Textlinks. Auch E-Books, Online-Shops und Affiliate Webseiten kommen nicht ohne Bilder aus. Im Idealfall sollten eigene Bilder verwendet werden. Da die passenden Fotos im eigenen Archiv nicht immer vorhanden sind, wird sich fremder Bilder bedient. Vor einer Verwendung müssen Lizenzen bzw. Nutzungsrechte erworben werden. Egal, ob kostenpflichtig oder kostenlos: Bei der Implementierung von Bildern für Blogs müssen einige Besonderheiten beachtet werden.

Bilder für Blogs verwenden – was ist zu beachten?

Den eigenen Blog betreiben und dabei noch kräftig Geld verdienen – dies ist der Traum vieler Menschen. Oftmals wird der Blog ohne groß nachzudenken mit Bildern versehen. Mit steigenden Nutzerzahlen kommen schließlich steigende Werbeeinnahmen – der Blog wird monetarisiert. Mit Bildern soll die Lesefreundlichkeit und Optik des Blogs verbessert werden, damit mehr Nutzer angezogen werden. Ohne unterstützende Wirkung von Bildern kommt heutzutage kaum ein Blog aus. Viele Personen denken, dass Bilder, die im Internet frei zugänglich sind, beliebig genutzt werden können. Bilder, die bei Google indexiert sind, werden aber weiterhin durch das deutsche Urheberrechtsgesetz geschützt. § 19a UrhG regelt zum Beispiel, dass die Veröffentlichung von Bildern lediglich dem Urheber zusteht. Dieser darf entscheiden, in welchem Umfang Bilder veröffentlicht werden dürfen. Bei jedem Bild aus dem Internet muss eine Lizenz eingeholt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers darf keine Weiterverbreitung oder Veröffentlichung erfolgen. Wer den Urheber eines Bildes nicht zu ermitteln vermag, sollte dringendst von einer Verwendung des Bildmaterials absehen. Dies gilt auch für kostenlose oder lizenzfreie Bilder von Webseiten wie Shutterstock oder iStockphoto. Lizenzfrei bedeutet nicht, dass Bilder einfach so übernommen werden können. Es muss immer ein Nutzungsvertrag über die Bilder geschlossen werden. Die Nutzung lizenzfreier Bilder ist im Regelfall eingeschränkt. Diese dürfen zumeist nur auf privaten, aber nicht auf kommerziellen Blogs verwendet werden.

Verhalten bei rechtlichen Problemen

Wer von einem Dritten dazu aufgefordert wird ein Bild vom Blog zu löschen, sollte dieser Aufforderung bei nicht-bestehenden Nutzungsrechten Folge leisten. Zumeist sind Urheber von Bildern aber nicht mehr darauf aus ihre Bilder löschen zu lassen. Oftmals wird ein Anwalt eingeschaltet, der eine unmittelbare Nutzungsgebühr einfordert. Der Urheber von Bildern kann nicht nur Unterlassungsansprüche geltend machen, sondern Schadensersatzansprüche. Schadensersatzansprüche können bei gewerblicher Nutzung von Bildern extrem hoch ausfallen. Zu den ohnehin hohen Kosten kommen meist Anwaltsgebühren hinzu, die bei einer berechtigten Abmahnung entstehen. Die meisten Webseitenbetreiber schalten unverzüglich einen Anwalt ein, da sie schlechte Erfahrungen bei eigenständigen Kontakten mit den Urheberrechtsverletzern gemacht haben. Der Verwaltungsaufwand und die eventuell entstehenden Kosten drängen Webseitenbetreiber gerade dazu einen Anwalt in Anspruch zu nehmen.

Lizenzierung von Bildern

Zahlreiche Plattformen bieten kostenlose Bilder für Blogs. Vor der Verwendung der Bilder sollten die Lizenzbedingungen ganz genau durchgelesen werden. Lizenzvereinbarungen enthalten zahlreiche Regelungen. Dazu gehören unter anderem die Fragen, wann eine Urhebernennung zu erfolgen ist und ob das Bild im Rahmen kommerzieller Angebote genutzt werden darf. Einige Betreiber schreiben vor, dass das Bild nicht bearbeitet werden darf. Betreibern von Blogs ist dringend anzuraten sich die Lizenzbedingungen durchzulesen und diese zu befolgen. In der Vergangenheit kam es schon oft zu Abmahnungen durch die Verletzung von Lizenzbedingungen. Denken Sie bei Unterlassungserklärungen und Forderungen daran, dass Sie eventuell Betrügern auf den Leim gehen könnten. Lassen Sie sich immer nachweisen, dass Ihr Gegenüber auch wirklich der Inhaber der Urheberrechte ist. Wer aufgrund der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material belangt wird, sollte einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen, der Abmahnungen und Unterlassungserklärungen recht schnell überprüfen kann. Wer eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung der vereinbarten Punkte. Deshalb sollten Unterlassungserklärungen immer ganz genau untersucht werden.

Nach einer Unterlassungserklärung

Wer eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, sollte darauf achten die genannten Punkte vollständig zu erfüllen. Grundsätzlich müssen Blogger darauf achten das Bild in keinster Weise mehr öffentlich zugänglich zu machen. Es reicht nicht aus, dass das Bild vom Blog gelöscht wird. Es muss zusätzlich von dem Server des Webhosters gelöscht werden. Die meisten Content-Management Systeme löschen zwar das Bild, entfernen dieses aber nicht automatisch vom Webserver, weshalb dies vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung auf manuellem Wege erledigt werden sollte. Wenn Schadensersatz geltend gemacht wird, basiert dieser im Regelfall auf einer „Lizenzanalogie“. Hierbei werden die Kosten angenommen, die erfahrungsgemäß bei normaler Lizenzierung des Bildes entstanden wären. Übrigens: Einige Bilder dürfen ohne Vorliegen einer Lizenz verwendet werden. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn das Foto extrem alt ist oder allgemeine Waren zeigt oder im Rahmen eines Zitatrechts verwendet wird.

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